AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes ab­geschlossenen Vertrages, soweit dieser nicht abweichende Bestim­mungen enthält.

Die von seiten des Bestellers angegebenen anderslautenden Bedin­gungen und Vorschriften haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich angenommen sind. Alle mündlichen, fernmündlichen und te­legrafischen Erklärungen sowie alle Erklärungen unserer Vertreter und die von diesen getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksam­keit unserer schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsver­hältnis maßgebend ist. Dies gilt auch für abändernde und ergänzende Vereinbarungen.

II. Angebote
Unsere Angebote erfolgen aufgrund der zur Verfügung gestellten Kal­kulationsunterlagen (Skizzen, Zeichnungen, Maßangaben usw.) und gelten vorbehaltlich endgültigen Vertragsabschlusses nur durch un­sere schriftliche Auftragsbestätigung. Werden die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen später durch den Auftraggeber geändert, so än­dern sich auch die Angebotspreise. Treten nach Angebotsabgabe von uns nicht zu vertretende Kostensteigerungen (Löhne, Materialpreise, Hilfsstoffe, Transportkosten, Umsatzsteuer, Zölle usw.) ein, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu ändern, falls die uns oblie­gende Leistung innerhalb von vier Monaten noch nicht erbracht ist.
Unsere Preise gelten ab Werk. Die VOB/Teil G DIN 18332 Abs. 5.2 findet Anwendung. Zusätzlich gilt bei Fensterbänken und sonstigen schmalen Streifen eine Mindestabrechnungsbreite von 16 cm und Mindestabrechnung nicht unter 0,2 qm.
Für alle Zeichnungen, Kostenanschläge usw., die von uns ausgear­beitet wurden, behalten wir uns die Urheberrechte vor.

III. Lieferung
Die Lieferfristen sind nur als annähernd zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages.
Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrungen, Betriebsstille­gungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in den Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige un­vorhergesehene Fälle verlängern unsere Lieferfristen angemessen. Wir sind in diesen Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn infolge dieser Umstände die Erfüllung des Vertrages für uns erhebliche Nachteile mit sich brächte. Befinden wir uns in Verzug, der nur bei großem Verschulden und Vorsatz eintritt, so kann der Besteller gemäß §326 BGB zurücktreten. Die von ihm schriftlich zu setzende Nachfrist muß mindestens 6 Wochen betragen. Schadensersatz darüber hinaus ist ausgeschlossen, es sei denn bei grober Fahrlässigkeit oder Vor­satz.
Teillieferungen sind zulässig. Der Käufer darf Teillieferungen deshalb nicht zurückweisen.

IV. Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt immer ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen, auch bei Anlieferung mit eigenen Werksfahrzeugen. Dies gilt auch bei Ober­nahme von Franko-Lieferungen. Die Erklärung in den Frachtbriefen „mangelhaft verpackt" macht uns nicht haftbar für Bruchschäden.
Das Verpackungsmaterial wird gesondert in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme erfolgt nicht.

V. Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist sofort nach Mängeln und Qualität zu prüfen. Fehlmengen und sichtbare Schäden sind unverzüglich, spätestens in­nerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware mittels einge­schriebenem Brief zu beanstanden. Ordnungsgemäß und fristgerecht angezeigte Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn das Ma­terial noch nicht verlegt ist.
Bei begründeten Beanstandungen leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Minderung oder Ersatzlieferung. Darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Vl. Muster/Materialbeschaffenheit
Vorgelegte Muster können nur als ungefährer Durchschnitt angesehen werden, da Natursteine großen Schwankungen unterworfen sind. Für die bei Natursteinen auftretenden Farbunterschiede, Trübungen, Ände­rungen usw., ferner für Naturfehler-Poren, offene Stellen, Einspren­gungen, Risse sowie spätere Verfärbungen, entstehen keine Gewähr­leistungsansprüche, da diese insoweit als fehlerfrei geliefert anzu­sehen sind.

VII. Zahlung
Unsere Rechnungen werden innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungs­datum fällig. Die Fälligkeit wird vom Eingang der Ware und vom Recht der Mängelrüge nicht berührt.
In Abweichung von den Bestimmungen der §§366, 367, BGB und et­waigen Anweisungen des Bestellers sind wir berechtigt, zu be­stimmen, welche Forderungen durch die Zahlung des Bestellers erfüllt sind.
Werden uns nach Vertragsabschluß Anzeichen verminderter Kredit­würdigkeit des Bestellers bekannt, so sind wir berechtigt, vor Lieferung Sicherheit oder Bewirkung der Gegenleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt auch bei Zahlungsverzug. Darüber hinaus zu leistender Scha­densersatz bleibt unberührt.
Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten, von uns bestrit­tenen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller entstandenen Forderungen unser Eigentum. Der Besteller darf die gelieferte Ware weder ver­pfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Be­schlagnahmungen oder sonstiger Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme ohne Mahnung berechtigt.
Der Besteller tritt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung, Verarbei­tung bzw. Einbau des gelieferten Materials zustehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt an uns ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Wird das Material vom Besteller als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt den ihm ge­genüber den Dritten erwachsenden Vergütungsanspruch in der Höhe an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Steht dem Be­steller ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach §648 BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf uns über.

IX. Besondere Bedingungen bei Ausführung von Bauleistungen
Werden von uns neben der Lieferung auch die Versetzarbeiten über­nommen, so gelten die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C in der jeweils bei Vertragsabschluß geltenden Fassung. Die vorstehenden Bedingungen bleiben insoweit in Kraft, als sie mit den Regelungen der VOB Teil B und C nicht in Widerspruch stehen. Gültig bleibt insbeson­dere Ziffer Vl. (Muster/Materialbeschaffenheit).

X. Rechtsanwendung, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen gilt unter Ausschluß ausländischen Rechts ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstelle. Gerichtsstand für beide Seiten ist Blomberg. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen gegen gel­tendes Recht verstoßen, so bleibt die Rechtsgültigkeit der übrigen Be­stimmungen dadurch unberührt.